Sabbatical-Anspruch
Wer hat Anspruch auf ein Sabbatical?
Im Prinzip kann in Deutschland jeder Berufstätige ein Sabbatical machen. Es gibt nur unterschiedliche gesetzliche Regelungen. Einen Sabbatical-Anspruch haben Lehrer, Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes, dort gibt es bereits gesetzliche Vorgaben, wie so ein Sabbatical erfolgen kann. Für Angestellte aus der privaten Wirtschaft und Selbstständige gibt es keinen gesetzlichen Sabbatical-Anspruch. Allerdings kann es sein, dass es für Angestellte eine Regelung im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung gibt, ein genauerer Blick in diese Vereinbarungen kann sich lohnen! Ansonsten bleibt noch die individuelle Verhandlung zum Sabbatical übrig (so habe ich es auch gemacht!). Selbstständige haben es selbst in der Hand, durch Ansparungen und Organisation bzw. Umgang mit den eigenen Kunden in ein Sabbatical zu gehen.

Sabbatical-Anspruch nach Anstellungsverhältnis
Ich werde nun genauer auf den Sabbatical-Anspruch bzw. die Möglichkeit eingehen. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen unterschiede ich hier zwischen:
- Angestellte aus der freien Wirtschaft,
- Angestellte aus dem Öffentlichen Dienst,
- Beamt:innen und
- Selbstständige.
Solltest du Lehrer:in und dir unsicher sein, in welche Gruppe du gehörst, schaue bitte noch mal in deinen Arbeitsvertrag rein. Entweder bist du als Beamt:in eingestellt oder es gelten die Vorgaben für Angestellte aus dem Öffentlichen Dienst (TVöD).
Angestellte aus der freien Wirtschaft
Einen Sabbatical-Anspruch haben Arbeitnehmer aus der freien Wirtschaft leider nicht. Doch kann sich ein Blick in den Arbeitsvertrag, den Tarifvertrag oder in die Betriebsvereinbarung lohnen, mache Unternehmen oder Gewerkschaften haben Regelungen für ein Sabbatical festgelegt. Sollte nichts zu finden sein, hilft nur Nachfragen beim Vorgesetzten oder in der Personalabteilung. Alternativ gibt es oft die Möglichkeit, ein anderes Arbeitszeitmodell zu wählen, wodurch du dir dein Sabbatical finanzieren kannst. Das Teilzeitmodell gehört mit zu den beliebtesten Modellen. Dort wechselst du für die Anspar- und Freistellungsphase in Teilzeit, arbeitest aber Vollzeit weiter. So baust du dir ein zeitliches und finanzielles Guthaben auf. Ausführlichere Möglichkeiten habe ich auf der Seite Sabbatical-Modelle aufgezeigt, schaue es dir unbedingt an!
- Anspruch: Nein! (Evtl. Regelung in Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung)
- Ablehnung möglich? Ja! Der Arbeitgeber hat ein Recht darauf, da die Bewilligung eines Sabbaticals allein Ermessungssache des Arbeitgebers ist.
- Finanzierung: Über diverse Arbeitszeitmodelle (Sabbatical-Modelle) möglich
- Zeitraum: Frei verhandelbar

Rechenbeispiel: Du möchtest für ein Jahr eine Auszeit nehmen und das möglichst schnell. Dann könntest du deinen Arbeitsvertrag in 50% Teilzeit umwandeln lassen, arbeitest jedoch 100% weiter. Das würde bedeuten, im ersten Jahr arbeitest du 100% und im zweiten Jahr hast du komplett frei. Über den gesamten Zeitraum bekommst du 50% deines Gehalts (also dein Teilzeitgehalt).
Onlinekurs zum Sabbatical
Unabhängig davon, ob du einen Sabbatical-Anspruch hast, solltest du einen „Fahrplan zu deinem Sabbatical“ im Kopf haben, um zielgerichtet deinen Plan umzusetzen. Schau dir gerne jetzt meinen Onlinekurs dazu an.
Bundesbeamte und -beamtinnen
Bundesbeamte und -beamtinnen in Deutschland haben einen Sabbatical-Anspruch. Die Regelungen dazu sind im Bundesbeamtengesetzt (BBG) und in der Arbeitszeitverordnung Bund (AZV) festgelegt. Die Finanzierung des Sabbaticals läuft über eine befristete Teilzeitbeschäftigung (wird auch Blockmodell genannt). Bundesbeamte und -beamtinnen können ihre Arbeitszeit bis zu 50 % reduzieren. Ähnlich wie bei dem Teilzeitmodell aus der freien Wirtschaft wird so ein zeitliches wie auch finanzielles Guthaben aufgebaut. Dein Beamtenstatus bleibt während des gesamten Sabbaticals (Anspar- wie Freistellungsphase) bestehen. Bis zu einem Jahr ist eine bezahlte Freistellung möglich. Gesetzliche Grundlage ist BBG § 91 (1) Teilzeit i.V. m. AZV § 9 (1) Zusammenfassung der Freistellung von der Arbeit bei Teilzeitbeschäftigung.
- Anspruch: Vorhanden
- Ablehnung möglich? Sabbatical wie auch das Teilzeitmodell kann aus dienstlichen Gründen abgelehnt werden
- Finanzierung: Über eine befristete Teilzeitbeschäftigung mit Reduzierung bis zu 50 % möglich
- Zeitraum: Bis zu einem Jahr darf das Sabbatical genommen werden

Rechenbeispiel: Du möchtest für ein Jahr ein Sabbatical nehmen. Du wechselst zu 75% in Teilzeit, arbeitest zu 100% weiter. Das bedeutet, die ersten 3 Jahre arbeitest du zu 100% und das vierte Jahr hast du komplett frei. Du bekommst in allen 4 Jahren 75% deines Gehalts (also dein Teilzeitgehalt).
Tarifbeschäftigte des Öffentlichen Dienst (TVöD)
Tarifbeschäftigte nach TVöD haben einen Sabbatical-Anspruch. Ähnlich wie bei den Beamt:innen können auch Tarifbeschäftigte, die nach TVöD angestellt sind, in Teilzeit wechseln und so über ein Langzeitkonto Guthaben aufbauen. Der Personalrat muss bei der Entscheidung beteiligt werden. Zudem muss das Guthaben vor Insolvenz geschützt werden (darum, kümmerst sich der Arbeitgeber). Rechtliche Grundlage für den Sabbatical-Anspruch ist TVöD § 6 Regelmäßige Arbeitszeit, § 10 (6) Arbeitszeitkonto und § 11 Teilzeitbeschäftigung. Alternativ haben Tarifbeschäftigte auch die Möglichkeit, unbezahlten Sonderurlaub zu nehmen (siehe TVöD § 28 Sonderurlaub)
- Anspruch: Vorhanden
- Ablehnung möglich? Sabbatical wie auch das Teilzeitmodell kann aus dienstlichen Gründen abgelehnt werden.
- Finanzierung: Langzeitkonto kann zum Aufbauen von Zeit durch nicht genommenen Urlaubstag, Überstunden oder durch Vorarbeit wie bei einem Wechsel in Teilzeit aufgebaut werden.
- Zeitraum: Frei verhandelbar

Selbstständige und Freiberufler
Wie sonst in der täglichen Arbeit auch sind Selbstständige und Freiberufler auf sich selbst angewiesen. Ein klassischer Sabbatical-Anspruch besteht nicht. Hast du aber den Wunsch nach einem Sabbatical, gilt es finanzielle Rücklagen zu bilden, Projekte rechtzeitig zu beenden oder eine entsprechende Vertretung einzubinden wie auch die eigenen Kunden über die Veränderung zu informieren.
- Anspruch: Nein, eigenverantwortliche Handlung notwendig.
- Finanzierung: Frühzeitiges Sparen, Automatisierung von Einnahmen wie auch die Einarbeitung von Mitarbeitern oder Vertretung können für finanzielle Sicherheit sorgen.
- Zeitraum: So lange wie du möchtest bzw. du es dir erlauben kannst.

Was der Sabbatical-Anspruch bedeutet
Ich finde den Begriff Sabbatical-Anspruch oder auch Recht auf Sabbatical etwas unglücklich gewählt. Egal, wo man arbeitet und welche Gesetzesgrundlage, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung besteht, es gibt bei allen den Hinweis, dass ein Sabbatical aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden kann. Das heißt, letztendlich hat der Arbeitgeber es immer in der Hand, ob er dir ein Sabbatical ermöglicht oder nicht. Dementsprechend ist es besonders wichtig, dass du dich gut auf das Gespräch mit deinem Arbeitgeber zum Sabbatical vorbereitest.
Fahrplan zu deinem Sabbatical
Hast du ein Recht auf Sabbatical? Der Sabbatical-Anspruch an sich ist nicht ausschlaggebend. Wenn du ein Sabbatical machen möchtest, gibt es mehrere Möglichkeiten. Hole dir den Überblick zu den 6 Schritten zum Sabbatical. Schau dir jetzt meinen Onlinekurs an.
Vorbereitung auf das Sabbatical-Gespräch
Egal, ob du nun einen Sabbatical-Anspruch hast oder nicht. Bereite dich auf das Gespräch mit deinem Vorgesetzten gut vor. Baue eine Win-Win-Situation auf, sei selbstbewusst und frage nach dem „Wie?“. Also „Wie können wir ein Sabbatical umsetzen?“, nicht „Ist es möglich, ein Sabbatical zu bekommen?“. Die Vorbereitung und deine innere Einstellung ist das A und O für ein erfolgreiches und produktives Gespräch mit deinem Vorgesetzten. Wenn du dazu Unterstützung brauchst, dann schreibe mir gerne. Ich hatte mich sehr gut auf mein Gespräch vorbereitet und ein paar Ass im Ärmel gehabt. Sei auch du bestens vorbereitet!

Hast du einen Sabbatical-Anspruch?
Wie sieht es bei dir aus, hast du einen Sabbatical-Anspruch? Wenn du noch Fragen hast, schreibe mir gerne.